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Der Vorstand

Der Vorstand lenkt die Geschicke der Gemeinde zwischen den Sitzungen der Vollversammlung, von der er auch gewählt wird. Er besteht aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern, von denen eines die Kasse wartet. Der Vorstand trifft gemeinsam mit dem Gemeinderabbiner auf der Grundlage der Satzung und den Beschlüssen der Vollversammlung alle notwendigen Entscheidungen.

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